Neue App? Das sollten Sie wissen

Die neue Q8-App sorgt nicht nur für technische Verbesserungen und mehr Benutzerfreundlichkeit, sondern auch für eine wichtige rechtliche organisatorische Veränderung. Während die jetzige Q8 smiles-App der Verwaltung und dem Angebot von Diensten der Smiles NV unterliegt, sprich dem Q8 smiles-Treueprogramm, kann die neue Q8-App die Dienste von drei statt einer Partei integrieren: Smiles NV, KPB und KPL. Alle drei Parteien gehören zur Kuwait Petroleum-Gruppe (nachfolgend Q8). Das gemeinsame Anbieten von Diensten in der Q8-App führt dazu, dass alle drei Parteien mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die in der App verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Q8-App werden demzufolge Smiles NV, KPB und KPL als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche wie in der Datenschutz-Grundverordnung (abgekürzt DSGVO) definiert handeln.

  1. Die neue App ist benutzerfreundlicher und Sie sammeln damit leichter Smiles.

  2. Die Q8 smiles-App, die Sie jetzt haben, funktioniert ab 30/01/2024 nicht mehr.

  3. In der neuen App können Sie sich einfach über Ihr jetziges Konto anmelden.

  4. Und Ihre bereits gesammelten Smiles? Die ziehen einfach in die neue Q8-App um.

Machen Sie sich also bereit für den Download.

Die Q8 smiles-App wird die Q8-App

Die neue Q8-App sorgt nicht nur für technische Verbesserungen und mehr Benutzerfreundlichkeit, sondern auch für eine wichtige rechtliche organisatorische Veränderung. Während die jetzige Q8 smiles-App der Verwaltung und dem Angebot von Diensten der Smiles NV unterliegt, sprich dem Q8 smiles-Treueprogramm, kann die neue Q8-App die Dienste von drei statt einer Partei integrieren: Smiles NV, KPB und KPL. Alle drei Parteien gehören zu Kuwait Petroleum-Gruppe (nachfolgend Q8). Das gemeinsame Anbieten von Diensten in der Q8-App führt dazu, dass alle drei Parteien mit den personenbezogenen Daten in Berührung kommen, die in der App verarbeitet werden. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in der Q8-App werden demzufolge Smiles NV, KPB und KPL als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche wie in der Datenschutz-Grundverordnung definiert handeln.

Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche?


Die Verarbeitung personenbezogener Daten als gemeinsame Verantwortliche bedeutet, dass Smiles NV, KPB und KPL gemeinsam entscheiden, wie die personenbezogenen Daten in der Q8-App verarbeitet werden. Es wird zum Beispiel gemeinsam entschieden, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, für welche Zwecke diese Daten erforderlich sind, wie lange die Daten gespeichert werden usw. Diese gemeinsame Beschlussfassung gilt entsprechend auch für die in der Q8-App angebotenen Dienste, wie die App aussieht, mit welchen Partnern zusammengearbeitet wird usw. 

Was verändert sich für bestehende Q8 smiles-Kunden?


1. Zustimmung für das Teilen von Daten von bestehenden Q8 smiles-Kunden


Die Zusammenarbeit von Smiles NV, KPB und KPL als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche gilt nicht rückwirkend und beginnt erst in dem Moment, in dem die neue Q8-App veröffentlicht wird und für Benutzer verfügbar ist. Wenn ein Benutzer der Q8 smiles-App sich entscheidet, auf die neue Q8-App zu wechseln, hat dieser die Wahl, entweder mit seinem bestehenden Q8 smiles-Konto in der neuen App fortzufahren oder ein neues Konto zu erstellen. In letzterem Fall werden die bereits gesammelten Smiles nicht übertragen.Wenn ein Benutzer sich entscheidet, mit seinem bestehenden Q8 smiles-Konto fortzufahren, wird er um Zustimmung gebeten, dass Smiles NV seine personenbezogenen Daten mit zwei neuen Parteien, nämlich KPB und KPL, teilen darf. Nach Erteilung dieser Zustimmung werden alle personenbezogenen Daten dieses Benutzers ab sofort von Smiles NV, KPB und KPL als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet. Wenn sich ein Benutzer für die Erstellung eines neuen Kontos entscheidet, werden die Kontodaten aus der alten Q8 smiles-App nicht übertragen und die konto- und personenbezogenen Daten werden ab der Anmeldung in der neuen Q8-App von Smiles NV, KPB und KPL als gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet.

2. Ausübung von Rechten gemäß DSGVO


Die gemeinsame Beschlussfassung für die Verarbeitung personenbezogener Daten führt auch dazu, dass Benutzer der Q8-App sich mit allen Fragen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in der App an alle drei Parteien wenden können. Auch für die Ausübung bestimmter Rechte gemäß DSGVO (wie das Recht auf Löschung oder das Recht auf Korrektur der Daten) hat man die Wahl, bei welcher der drei Parteien man diese Anfrage einreichen möchte.Trotz der gemeinsamen Beschlussfassung besteht eine Aufteilung der Aufgaben, Rollen und Verantwortungsbereiche zwischen den drei Verantwortlichen, die vertraglich geregelt wurde. Diese Aufgabenverteilung kann in der neuen App abgerufen werden. Außerdem enthält die Q8-App auch eine Datenschutzerklärung, in der klar erläutert wird, wie Smiles NV, KPB und KPL mit personenbezogenen Daten in der Q8-App umgehen, wie die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen den 3 Parteien aufgeteilt sind und wie Benutzer der App bei Fragen oder für die Ausübung ihrer Rechte Kontakt aufnehmen können.
Wenn Sie Fragen zu dieser organisatorischen Änderung haben, wenden Sie sich bitte an [email protected] oder [email protected].